NowyStyl_Raport CSR_2020-2021_DE_interactive
Nowy Styl GmbH Die Organisation verwaltet Prozesse zur Arbeitsgefahren- erkennung und Risikobewertung mithilfe von Ausschuss für Gesundheitsschutz und Sicherheit, externem Sicher- heitsbeauftragten, externem Arzt, dem Betriebsleiter und dem Betriebsrat. Darüber hinaus werden einmal jährlich Mitarbeiterbefragungen durchgeführt sowie alle Arbeits- plätze begutachtet und analysiert. Die Arbeitnehmervertre- ter vertreten 78% der Belegschaft des Unternehmens. Der Arbeitsschutzausschuss ist für die Gesundheit und Sicher- heit im Unternehmen verantwortlich und führt zweimal jährlich eine Sicherheitskontrolle durch. Nowy Styl Deutschland GmbH An den Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses nehmen der Betriebsarzt und eine externe Fachkraft teil. Während der Sitzungwerdenmögliche Risiken analysiert. Der nächste Teil der Sitzung ist ein Rundgang durch den Betrieb, bei dem Stellen mit Verbesserungspotenzial aufgezeigt sowie Mit- tel und Ziele definiert werden. Außer eines Arbeitsschutz- beauftragten hat die Gesellschaft Nowy Styl Deutschland GmbH in jedemBereich/Abteilung eine Person, die sich um die Sicherheit kümmert. Informationen über die mit dieser Aufgabe betrauten Personen sind der Informationstafel im Werk zu entnehmen. Eventuelle Anregungen werden mit dem Arbeitsschutzbeauftragten und in den Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses (ASA) besprochen. Gegebenen- falls werden Korrekturmaßnahmen ergriffen. Für Schutz der Mitarbeiter, die mögliche Hinweise auf Gefahren und Risiken bei der Arbeit melden, sorgt der Vertrauensrat. Kusch+Co GmbH Im Unternehmen sind Gewerkschaften tätig, die die Arbeitnehmerseite vertreten. Der von den Arbeitnehmern gewählte Betriebsrat steht für die Mehrheit der Arbeit- nehmervertretung. Die Mitglieder des Arbeitsschutzaus- schusses werden nach den Vorschriften des deutschen Arbeitsschutzrechts aus den einzelnen Fachbereichen aus- gewählt. Der Arbeitsschutzausschuss berät in Fragen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung, bewertet Risi- ken und führt interne Audits durch. Er beteiligt sich auch daran, Verbesserungen vorzuschlagen und Innovationen im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit umzusetzen. Der Arbeitsschutzausschuss tagt mindestens einmal im Quartal. Sicherheitsaspekte werden nicht mit den Gewerk- schaften, sondern mit dem Betriebsrat vereinbart. Für jeden Arbeitsbereich wurde für Arbeitsplätze, Arbeitsmittel und Tätigkeiten eine Gefährdungsbeurtei- lung durch die jeweils zuständige Person gemeinsam mit dem Arbeitsschutzbeauftragten durchgeführt und doku- mentiert. Diese Gefährdungsbeurteilungen werden bei jeder Änderung des Arbeitsbereichs aktualisiert undmindestens einmal jährlich überprüft. Die Organisation ist auf eine mög- liche Überprüfung der Grundsätze für Gesundheitsschutz und Sicherheit durch die Berufsgenossenschaft vorbereitet, die diese anhand der Risikomatrix nach Nohl bewertet. All- gemeine Gefährdungen werden durch den Arbeitsschutz- beauftragten dokumentiert, in der Sitzung des Ausschusses besprochen und ggf. beseitigt bzw. minimiert. Jeder Unfall oder Beinaheunfall sollte direkt dem Arbeitsschutzbeauftragten gemeldet werden. Der Unfall wird vom Arbeitsschutzbeauftragten und dem Leiter der Abteilung, in der sich der Unfall ereignet hat, untersucht. Fällt ein Mitarbeiter aufgrund einer Verletzung länger als 3 Arbeitstage aus, erstellt der Arbeitsschutzbeauftragte einen Unfallbericht für die Berufsgenossenschaft des Arbeitgebers. Unfallursachen werden untersucht und geeig- nete Gegenmaßnahmen zur Verbesserung festgelegt. Die Korrekturmaßnahmen werden durch bereichsspezifische Risikobeurteilung nach demGrundsatz der Ziel- und Mittel- hierarchie bzw. imProtokoll des Ausschusses dokumentiert. Unfälle mit einer Ausfallzeit von mehr oder weniger als 3 Tagen sowie gemeldete Beinahe-Unfälle werden durch den Arbeitsschutzbeauftragten und den Bereichsverantwortli- chen (Vorgesetzten) auf Ursachen geprüft und es werden ggf. Abhilfemaßnahmen festgelegt. Für diese Maßnahmen wird kein gesondertes Register geführt. Alle Arbeitsschutz- maßnahmen werden imASA-Protokoll bzw. in den Gefähr- dungsbeurteilungen einzelner Abteilungen festgehalten. Jeder Mitarbeiter kann sich ohne Angst vor negativen Konsequenzen mit Vorschlägen zumArbeitsschutz an den Betriebsarzt, Mitglieder des Betriebsrats und den Arbeits- schutzbeauftragten wenden. Sitag AG GRI 102-41 Das Unternehmen untersteht dem GAV – dem Gesamtarbeitsvertrag der Schweizer Möbelindus- trie. Mitglieder des Arbeitsschutzausschusses sind Mitarbei- ter, die ein Praktikum im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für Beauftragte und Vorgesetzte absol- viert haben. Die Organisation führt zusammen mit den Mit- arbeitern einmal pro Woche Audits nach der 6S-Methode durch. Es handelt sich dabei um eine Reihe von Techniken und Methoden, die die Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen mit optimaler Ergonomie ermöglichen und gleichzeitig eine ordnungsgemäße Arbeitsorganisation, Stabilisierung von Prozessen und Verbesserung der Orga- nisationskultur gewährleisten. Die Aufgabe von 6S besteht darin, die Effizienz zu steigern, indem Verschwendung eli- miniert, Prozesse rationalisiert und redundante Prozesse reduziert werden. Darüber hinaus wird einmal jährlich ein umfassendes internes und externes Audit durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Prozesse werden in der Matrix festgehal- ten, während alle offenen Aufgaben in der Trello-Anwen- dung erfasst werden, in der jeder Aufgabe eine zuständige Person zugeordnet ist. Die Organisation wird regelmäßig von einer externen Unfallversicherungsanstalt SUVA (Schweizerische Unfall- versicherungsanstalt), kontrolliert, die Organisationen bei Bedarf bei der Verhütung von Berufsunfällen berät und unterstützt. An SUVA werden alle Vorfälle gemeldet, die als Arbeitsunfall eingestuft sind. Mitarbeiter können SUVA über unternehmensinterne bzw. öffentlich geteilte Kon- takte kontaktieren. 58 Inhaltsübersicht
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