Nowy Styl Deutschland Nachhaltigkeit
ISO 9001 + 14001 + EMAS Rechtskonformität Die Einhaltung von Rechtsvorschriften und behördlichen Vor- gaben hat für uns eine sehr hohe Priorität. Daher haben wir ermittelt, welche Rechtsvorschriften und behördlichen Anfor- derungen für uns gelten und informieren uns quartalsweise über rechtliche Änderungen. Unsere umweltrelevanten Prozesse sind so aufgebaut, dass wir diese Anforderungen einhalten. Zusätz- lich überprüfen wir in einem Konformitätsbewertungsverfahren mit Hilfe eines externen Dienstleisters die Rechtskonformität bei der Nowy Styl Deutschland GmbH. Schwerpunkt ist dabei das Umweltrecht. Diese Bewertung wird jährlich anhand von Interviews, Dokumentenprüfungen, Begehungen und Check- listen durchgeführt. Für uns sind vor allem folgende Bereiche des Umweltrechts relevant. GEFAHRSTOFFEINSATZ Wir halten uns an die eindeutigen Vorgaben bezüglich des Ge- fahrstoffeinsatzes. Schutzmaßnahmen zum sicheren Umgang mit Gefahrstoffen werden umgesetzt. Für die Lagerung von Stoffen nach Wassergefährdungsklassen (WGK), halten wir uns an entsprechende Vorgaben der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV). Unse- re Anlagen werden regelmäßig durch externe Sachverständi- ge überprüft und uns der ordnungsgemäße Betrieb bestätigt. ABFÄLLE Abfälle werden nach Fraktionen getrennt und ordnungsgemäß durch Entsorgungsfachbetriebe entsorgt. Die Entsorgung wird rechtskonform dokumentiert. WASSER UND ABWASSER Wasser wird sparsam eingesetzt. Wir betreiben eine wasser- rechtlich genehmigte Abwasserreinigungsanlage. Über die- se wird gereinigtes häusliches Abwasser, über ein belüftetes Festbett und mittels anschließender Sickermulde, eingeleitet. Sie wird von einem externen Dienstleiter regelmäßig gewartet und gereinigt. Nach §153 (4) NWG wird bei jeder Wartung das gereinigte Abwasser auf seinen chemischen Sauerstoffbedarf (CSB), die Temperatur, den ph-Wert und auf absetzbare Stoffe getestet. Die Ergebnisse werden anschließend durch das Fach- unternehmen der Erlaubnisbehörde gesendet. BAURECHT Unsere Gebäude sind baurechtlich genehmigt. Wir legen Wert auf einen sicheren Gebäudebetrieb und halten die Auflagen der Genehmigungsbescheide ein. BRANDSCHUTZ / NOTFALLVORSORGE Wir haben zahlreiche Maßnahmen zur Verbesserung des Brand- schutzes und der Notfallvorsorge getroffen. Dazu gehören zum Beispiel eine zentrale Brandmeldeanlage, ausreichend Feu- erlöscher, Notfallübungen, Begehungen und die Benennung von Brandschutz- und Evakuierungshelfern. Die Einhaltung der Maßnahmen wird von unserem internen Brandschutzbe- auftragten überwacht. ENERGIERECHT Mit unserer Registrierung nach EMAS halten wir die Anforde- rungen des Energiedienstleistungsgesetzes ein. Wir beantra- gen den Spitzenausgleich nach § 10 des Stromsteuergesetzes, wobei wir die Voraussetzungen mit unserer EMAS-Regist- rierung (gemäß alternativem System im Sinne der Spitzenaus- gleich-Effizienzsystemverordnung - SpaEfV) erfüllen. Unsere Gebäude entsprechen den Vorgaben des Gebäudeenergiege- setzes. Unsere zahlreichen Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauchs und zur Verbesserung der Energieeffizienz haben wir auf Seite 61 dargestellt. Bei der Beschaffung (z. B. von neuen Motoren) berücksichtigen wir die Anforderungen der Ökodesignrichtlinie. EMISSIONEN Bei dem Betrieb unserer Heizungsanlagen entstehen Emissi- onen. Wir halten uns dabei an die Vorgaben und Grenzwerte der 1. BlmSchV. Wir betreiben keine genehmigungsbedürftigen Anlagen im Sinne der 4. BlmSchV. Die bestehenden Grenzwerte der 7. BlmSchV werden für die in der Fertigung entstehenden Holzstaubemissionen eingehalten. Wir überwachen jährlich den Verbrauch flüchtiger organischer Lösemittel. Wir liegen weit unterhalb der Schwellenwerte für das Lackieren und Be- schichten von Oberflächen, das Reinigen von Oberflächen, und das Kleben von Stuhl und Möbelkomponenten und fallen da- her nicht in den Geltungsbereich der 31. BImSchV. Grenzwer- te für Lärmemissionen erfüllen wir. Außerdem finden bei uns Schweißrauchmessungen nach TRGS 528 statt. 26 Inhaltsübersicht Diese Seite ist Bestandteil der Umwelterklärung 2020
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