Nowy-Styl-Deutschland_Nachhaltigkeit_DE_E01-2022

ISO 9001 + 14001 + EMAS Rechtskonformität Die Einhaltung von Rechtsvorschriften und behördlichen Vorgaben hat für uns eine sehr hohe Priorität. Daher haben wir ermittelt, wel- che Rechtsvorschriften und behördlichen Anforderungen für uns gel- ten und informieren uns quartalsweise über rechtliche Änderungen. Unsere umweltrelevanten Prozesse sind so aufgebaut, dass wir diese Anforderungen einhalten. Zusätzlich überprüfen wir in einem Kon- formitätsbewertungsverfahren mit Hilfe eines externen Dienstleis- ters die Rechtskonformität bei der Nowy Styl Deutschland GmbH. Schwerpunkt ist dabei das Umweltrecht. Diese Bewertung wird jähr- lich anhand von Interviews, Dokumentenprüfungen, Begehungen und Checklisten durchgeführt. Für uns sind vor allem folgende Bereiche des Umweltrechts relevant. BRANDSCHUTZ / NOTFALLVORSORGE Wir haben zahlreiche Maßnahmen zur Verbesserung des Brand- schutzes und der Notfallvorsorge getroffen. Dazu gehören zum Beispiel eine zentrale Brandmeldeanlage, ausreichend Feu- erlöscher, Notfallübungen, Begehungen und die Benennung von Brandschutz- und Evakuierungshelfern. Die Einhaltung der Maßnahmen wird von unserem internen Brandschutzbe- auftragten überwacht. BAURECHT Unsere Gebäude sind baurechtlich genehmigt. Wir legen Wert auf einen sicheren Gebäudebetrieb und halten die Auflagen der Genehmigungsbescheide ein. ABFÄLLE Abfälle werden nach Fraktionen getrennt und ordnungsgemäß durch Entsorgungsfachbetriebe entsorgt. Die Entsorgung wird rechtskonform dokumentiert. ENERGIERECHT Mit unserer Registrierung nach EMAS halten wir die Anforde- rungen des Energiedienstleistungsgesetzes ein. Wir beantra- gen den Spitzenausgleich nach § 10 des Stromsteuergesetzes, wobei wir die Voraussetzungen mit unserer EMAS-Regist- rierung (gemäß alternativem System im Sinne der Spitzenaus- gleich-Effizienzsystemverordnung – SpaEfV) erfüllen. Unsere Gebäude entsprechen den Vorgaben des Gebäudeenergiege- setzes. Unsere zahlreichen Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauchs und zur Verbesserung der Energieeffizienz haben wir auf Seite 37 dargestellt. Bei der Beschaffung (z. B. von neuen Motoren) berücksichtigen wir die Anforderungen der Ökodesignrichtlinie. EMISSIONEN Bei dem Betrieb unserer Heizungsanlagen entstehen Emissi- onen. Wir halten uns dabei an die Vorgaben und Grenzwerte der 1. BImSchV. Die Grenzwerte werden für alle Heizungen eingehalten, was durch den Schornsteinfeger regelmäßig be- stätigt wird. So liegen z.B. die Grenzwerte (§5 Abs. 1 bzw. §25 Abs. 2) für die Späne- u. Pelletheizung bei 0,5 g/m³ CO und 0,10g/m³ Staub und werden damit eingehalten. Das Reinigen von Oberflächen, und das Kleben von Stuhl und Tischkompo- nenten fallen nicht in den Geltungsbereich der 31. BImSchV, da die Schwellenwerte weit unterschritten werden (Lösemit- telverbrauch: Oberflächenreiniger liegt deutlich unter 200 kg; Klebstoffe deutlich unter 500 kg). WASSER UND ABWASSER Wasser wird sparsam eingesetzt. Wir betreiben eine wasser- rechtlich genehmigte Abwasserreinigungsanlage. Über die- se wird gereinigtes häusliches Abwasser, über ein belüftetes Festbett und mittels anschließender Sickermulde, eingeleitet. Sie wird von einem externen Dienstleiter regelmäßig gewartet und gereinigt. Nach §153 (4) NWG wird bei jeder Wartung das gereinigte Abwasser auf seinen chemischen Sauerstoffbedarf (CSB), die Temperatur, den ph-Wert und auf absetzbare Stoffe getestet. Die Ergebnisse werden anschließend durch das Fach- unternehmen der Erlaubnisbehörde gesendet. Laut der was- serrechtlichen Genehmigung sind keine Grenzwerte definiert. Wir halten uns an die eindeutigen Vorgaben bezüglich des Ge- fahrstoffeinsatzes. Schutzmaßnahmen zum sicheren Umgang mit Gefahrstoffen werden umgesetzt. Für die Lagerung von Stoffen nach Wassergefährdungsklassen (WGK), halten wir uns an entsprechende Vorgaben der Verordnung über Anla- gen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV). Unsere Öltanks sind mit der Wassergefährdungsklasse WGK 2 und mit der Gefährdungsstufe B (7m³ Tank) u. C (16 m³ Tank) eingestuft. Bei der letzten AwSV Prüfung im Januar 2020 wur- den keine Mängel festgestellt. EINSATZ VON GEFAHRSTOFFEN UND WASSERGEFÄHRDENDEN STOFFEN (AwSV) 26 Inhaltsübersicht

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